Einfach Glück gehabt.
Hinweis: Diese Spielhalle ist kein staatlich lizenziertes Casino oder eine Spielbank. Es werden ausschließlich Geldspielautomaten angeboten.
Die Joker Spielhalle in Potsdam ist ein Standort der Kling GmbH, die bundesweit unter der Marke Joker zahlreiche Spielstätten betreibt. Die Filiale befindet sich in zentraler Lage in der Landeshauptstadt Brandenburgs. Die Einrichtung ist als klassische Spielhalle konzipiert und bietet Besuchern eine Auswahl an elektronischen Unterhaltungsgeräten in einem modernen Umfeld.
Das Spielangebot dieser Spielstätte umfasst ausschließlich elektronische Geldspielautomaten. Es werden keine klassischen Casinospiele wie Roulette, Blackjack oder Poker im Rahmen von Tischspielen angeboten.
In der Spielhalle stehen verschiedene moderne Geldspielgeräte zur Verfügung, die eine Vielzahl an digitalen Spielen bieten. Sämtliche installierten Automaten entsprechen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Bundeslandes.
Der Zutritt zur Spielhalle Joker Spielhalle in Potsdam ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet.
Es gilt die gesetzliche Altersbeschränkung gemäß Jugendschutzgesetz.
Beim Zutritt zur Spielhalle Joker Spielhalle kann eine Ausweiskontrolle durchgeführt werden.
Die Spielhalle Joker Spielhalle setzt Maßnahmen zum Spielerschutz um.
Eine Selbstsperre gemäß den landesrechtlichen Vorgaben des Bundeslandes Brandenburg ist möglich.
Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann der Zutritt zur Spielhalle Joker Spielhalle verweigert werden.
Der Betrieb der Spielhalle Joker Spielhalle in Potsdam erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Bundeslandes Brandenburg.
Nein, die Joker Spielhalle ist eine lizenzierte, stationäre Spielhalle und kein Online Casino. Die Spielhalle verfügt über keine Online-Version und bietet kein Online-Glücksspiel an. Es gibt lediglich eine offizielle Website mit Informationen zum Standort und Angebot vor Ort.
Nein, in der Joker Spielhalle ist online spielen nicht möglich. Das Spielen in einer Spielhalle ist ausschließlich vor Ort an zugelassenen Geldspielgeräten erlaubt. Online-Glücksspiele werden in Deutschland separat reguliert und gehören nicht zum Angebot von Spielhallen.
Der Zutritt zur Spielhalle ist in Brandenburg gesetzlich erst Personen ab 18 Jahren gestattet.
Für den Einlass ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument, wie ein Personalausweis oder Reisepass, zur Identitätsprüfung und Alterskontrolle vorzulegen.
Das Angebot besteht ausschließlich aus staatlich geprüften Geldspielautomaten mit verschiedenen Spielvarianten.
Nein, klassische Tischspiele wie Roulette, Blackjack oder Poker sind in Spielhallen nicht zulässig und werden daher nicht angeboten.
Der Spielerschutz wird am Standort durch mehrere Maßnahmen aktiv umgesetzt. Das Personal wird speziell geschult, um Anzeichen von problematischem Spielverhalten zu erkennen und Betroffene gezielt anzusprechen. Vor Ort stehen zudem Informationsmaterialien und Kontakte zu professionellen Hilfseinrichtungen bereit. Die Einhaltung dieser hohen Qualitätsstandards wird regelmäßig durch externe Prüfungen und eine Zertifizierung des MTIC bestätigt.
Einfach Glück gehabt.