Hinweis: Diese Spielhalle ist kein staatlich lizenziertes Casino oder eine Spielbank. Es werden ausschließlich Geldspielautomaten angeboten.
Die Joker Spielhalle in Biberach an der Riß ist eine Spielstätte der Kling GmbH. Das Unternehmen betreibt unter der Marke Joker ein umfangreiches Netzwerk an Standorten in verschiedenen Regionen Deutschlands.
Das Spielangebot dieser Spielhalle beschränkt sich ausschließlich auf staatlich konzessionierte Geldspielautomaten. Klassische Casinospiele wie Roulette, Blackjack oder Poker werden vor Ort nicht angeboten.
In der Spielhalle finden Besucher eine Auswahl an modernen Geldspielgeräten vor. Die Automaten werden gemäß den geltenden gesetzlichen Richtlinien der Spielverordnung betrieben, welche die Einsatz- und Gewinnmöglichkeiten regulieren. Regelmäßige technische Prüfungen stellen die ordnungsgemäße Funktion der Geräte sicher.
Der Zutritt zur Spielhalle Joker Spielhalle in Biberach an der Riß ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet.
Es gilt die gesetzliche Altersbeschränkung gemäß Jugendschutzgesetz.
Beim Zutritt zur Spielhalle Joker Spielhalle kann eine Ausweiskontrolle durchgeführt werden.
Die Spielhalle Joker Spielhalle setzt Maßnahmen zum Spielerschutz um.
Eine Selbstsperre gemäß den landesrechtlichen Vorgaben des Bundeslandes Baden-Württemberg ist möglich.
Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann der Zutritt zur Spielhalle Joker Spielhalle verweigert werden.
Der Betrieb der Spielhalle Joker Spielhalle in Biberach an der Riß erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Bundeslandes Baden-Württemberg.
Nein, die Joker Spielhalle ist eine lizenzierte, stationäre Spielhalle und kein Online Casino. Die Spielhalle verfügt über keine Online-Version und bietet kein Online-Glücksspiel an. Es gibt lediglich eine offizielle Website mit Informationen zum Standort und Angebot vor Ort.
Nein, in der Joker Spielhalle ist online spielen nicht möglich. Das Spielen in einer Spielhalle ist ausschließlich vor Ort an zugelassenen Geldspielgeräten erlaubt. Online-Glücksspiele werden in Deutschland separat reguliert und gehören nicht zum Angebot von Spielhallen.
In Baden-Württemberg ist der Zutritt zu Spielhallen gesetzlich erst Personen ab 21 Jahren gestattet.
Für den Zutritt ist die Vorlage eines gültigen Original-Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich. Dies ist für die Altersprüfung sowie den Abgleich mit dem Sperrsystem OASIS zwingend notwendig.
Das Angebot umfasst ausschließlich elektronische Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit.
Nein, Tischspiele wie Blackjack, Roulette oder Poker sind nicht Teil des Angebots. Diese Spiele sind in Deutschland den staatlich konzessionierten Spielbanken vorbehalten.
Das Personal der Spielhalle wird intensiv geschult, um Anzeichen von problematischem Spielverhalten zu erkennen und Betroffene aktiv auf Hilfsangebote hinzuweisen. Direkt vor Ort sind zudem Informationsmaterialien und Kontakte zu Beratungsstellen für Gäste frei zugänglich. Um eine hohe Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, wird der Standort regelmäßig durch externe Sachverständige des MTIC geprüft und zertifiziert.